Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 22.02.2007 - 9 U 122/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Darlehensvertrag; Verjährung: Hemmung der Verjährung durch Eingang eines auf einer Diskette gespeicherten Mahnantrages; Anspruch auf Rückführung eines Restdarlehens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückzahlungsansprüche für ein Darlehen aus abgetretenem Recht; Wirksamer Eingang eines Schriftstücks bei Gericht; Eingang eines Antrags im automatisierten Mahnantragsverfahren; Hemmung der Verjährung durch Verzichtserklärung der Einredeerhebung; Anwendungsbereich des ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingang eines auf Diskette gespeicherten Mahnantrags; Anwendbarkeit des VerbrKrG für Darlehensverbindlichkeiten einer BGB -Gesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 19.05.2006 - 4 O 393/05
- OLG Karlsruhe, 22.02.2007 - 9 U 122/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1222
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.2007 - 9 U 122/06
Anerkannt ist, dass unter einer natürlichen Person im Sinne der genannten Vorschrift auch eine gesellschaftsrechtlich verbundene Gruppe von natürlichen Personen zu verstehen ist (BGHZ 149, 80).Erfordern diese einen planmäßigen Geschäftsbetrieb, wie etwa die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation, so liegt eine gewerbliche Betätigung vor (BGHZ 149, 80).
Für die Frage der Schutzbedürftigkeit des Kreditnehmers und damit die Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes ist es dagegen ohne Bedeutung, ob der Kreditnehmer gesellschaftsrechtlich wie hier bis auf den Geschäftsvorgang der Kreditaufnahme in einer Innengesellschaft oder aber in einer Außengesellschaft verbunden ist (vgl. BGH WM 2001, 2379;… Bülow/Artz Verbraucherkreditgesetz 6. Aufl. § 491 Rdnr. 55 d) und ob die Außengesellschaft die Verwaltung des umfangreichen Grundbesitzes selbst erledigt.
- BGH, 14.04.2005 - V ZB 9/05
Rechtsfolgen des Bietens für einen Dritten
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.2007 - 9 U 122/06
Ein Gläubiger handelt deshalb auch arglistig und im Hinblick auf § 114 a ZVG ohne Erfolg, wenn er einen Dritten an seiner Stelle bieten lässt (BGH NJW-RR 2005, 1359). - BGH, 09.01.1992 - IX ZR 165/91
Befriedigung des Erstehers bei Grundstücksersteigerung durch herrschendes …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.2007 - 9 U 122/06
Die gesetzliche Regelung stellt dabei nicht vorrangig auf den durch den Zuschlag vollzogenen Eigentumserwerb ab, sondern knüpft an den wirtschaftlichen Wertzuwachs in der Person des durch das Meistgebot begünstigten Gläubigers an (BGHZ 117, 8).
- BGH, 08.11.2005 - XI ZR 34/05
Anwendung des VerbrkrG auf die Mithaftungsübernahme des geschäftsführenden …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.2007 - 9 U 122/06
Der Bundesgerichtshof wendet selbst im Falle des Schuldbeitritts eines Verbrauchers zu einem von einer juristischen Person aufgenommenen Kredit die Regelungen des Verbraucherkreditgesetzes an (vgl. zuletzt BGHZ 165, 43). - BGH, 22.03.1988 - X ZR 64/87
Erhebung der Verjährungseinrede durch den für eine Gesellschaftsschuld in …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.2007 - 9 U 122/06
Die Hemmung der Verjährung nur gegenüber dem Gesellschafter reicht aus (vgl. BGHZ 104, 76). - BVerfG, 29.08.2005 - 1 BvR 2138/03
Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung wegen Fristversäumnis; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.2007 - 9 U 122/06
Der Bürger ist berechtigt, die ihm vom Gesetz eingeräumten prozessualen Fristen bis zu ihrer Grenze auszunutzen (BVerfG NJW 2005, 3346). - BVerfG, 29.04.1981 - 1 BvR 159/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung des Zugangs von …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.2007 - 9 U 122/06
Eines bestimmten Rechtsaktes seitens des Gerichts, etwa der expliziten Erklärung, das Schriftstück entgegennehmen zu wollen, bedarf es nicht (vgl. BVerfG NJW 1981, 1951).
- KG, 25.07.2011 - 8 U 170/10
Berufungsverfahren: Voraussetzung für eine prozessuale Bedeutung der Befangenheit …
Für die rechtzeitige Zustellungswirkung genügt, dass zwischen Zugang einer durch das Mahngericht erhobenen Beanstandung - weil (wie hier) der Mahnbescheid wegen fehlerhafter Anschrift nicht zugestellt werden kann - und dem Eingang der fehlenden Angaben ein Zeitraum von nicht mehr als einem Monat liegt (§ 691 Abs. 2 ZPO entsprechend;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 691 ZPO, Rdnr. 3; BGH NJW 2002, 2794; BGH NJW 2008, 1672; Karlsruhe NJW-RR 2007, 1222; OLG Frankfurt Urteil vom 28.11.2008 - 19 U 185/08 - JURIS).